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Bedenken melden

Nicht wegschauen und Bedenken melden

Wir schaffen sichere, inklusive und respektvolle Arbeitsplätze und setzen uns für die Schonung der Umwelt ein

Die Werte, für die wir als Unternehmen stehen, sind in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Dazu zählt nicht zuletzt das Ziel, ein faires, diskriminierungsfreies und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle willkommen fühlen, und bei allem, was wir tun, die Umwelt zu schonen.

Sollte es dennoch vorkommen, dass Gesetze oder Vorgaben aus unserem Verhaltenskodex verletzt werden bzw. Sie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umwelt bei Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP DE) beobachten, so zögern Sie bitte nicht, diese zu melden.

 

Einen Verstoß melden

Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen unseren Verhaltenskodex verstoßen wurde oder Sie Bedenken haben bezüglich mutmaßlicher, tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen Gesetze, unseren Verhaltenskodex und CCEP-Richtlinien oder Ihnen anderes inakzeptables Verhalten auffällt (als "potenzielle Verstöße" bezeichnet), bestärken wir Sie, diesen Sachverhalt zu melden. Nutzen Sie dafür bitte unsere Hinweisgeberkanäle: 

Bedenken melden

 

Die Hinweisgeberkanäle stehen Ihnen rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, telefonisch oder online für verschiedene Endgeräte in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Der Kontakt kann selbstverständlich auch anonym erfolgen. Die gemeldeten Fälle werden alle von einem eigens dafür eingerichteten Gremium, dem Verhaltenskodexausschuss, untersucht. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Rechtsabteilung, People & Culture, Corporate Security, Internal Controls, dem Ethik & Compliance Team, der Menschenrechtsabteilung und dem Gesamtbetriebsrat. Der Ausschuss ist zu höchster Neutralität und natürlich auch zu besonderer Vertraulichkeit verpflichtet. Alles Wissenswerte und die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Meldevorgang finden Sie in unserer Verfahrensbeschreibung. 

 

Kontakte für weitere Anliegen

Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweisgeberkanäle ausdrücklich für das Melden von Verstößen gegen Menschenrechte offenstehen und so den Anforderungen des Lieferkettenschutzgesetzes Genüge tun. Für alle anderen Anliegen finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner auf unserer Kontaktseite.